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   BFH, 09.12.2019 - IX B 12/19   

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https://dejure.org/2019,51192
BFH, 09.12.2019 - IX B 12/19 (https://dejure.org/2019,51192)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2019 - IX B 12/19 (https://dejure.org/2019,51192)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2019 - IX B 12/19 (https://dejure.org/2019,51192)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 2, FGO § 96 Abs 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 3, FGO § 126 Abs 5, EStG § 17 Abs 1, EStG § 17 Abs 2
    Bindungswirkung des Revisionsurteils - Würdigung neuer Indizien nach Zurückverweisung - Indizwirkung des festgestellten Jahresabschlusses

  • Bundesfinanzhof

    Bindungswirkung des Revisionsurteils - Würdigung neuer Indizien nach Zurückverweisung - Indizwirkung des festgestellten Jahresabschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 2 Nr 1 S 2 AO, § 96 Abs 1 S 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 3 FGO, § 126 Abs 5 FGO, § 17 Abs 1 EStG
    Bindungswirkung des Revisionsurteils - Würdigung neuer Indizien nach Zurückverweisung - Indizwirkung des festgestellten Jahresabschlusses

  • IWW

    § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 126 Abs. 5 FGO, § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Revisonsgerichts bei Übersehen eines rechtlich erheblichen Indizes durch das Finanzgericht; Umfang der Überprüfung im 2. Rechtsgang; Indizwirkung eines Jahresabschlusses für das Vorliegen der in ihm zugrunde gelegten Rechtsverhältnisse

  • rewis.io

    Bindungswirkung des Revisionsurteils - Würdigung neuer Indizien nach Zurückverweisung - Indizwirkung des festgestellten Jahresabschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung des Revisionsurteils - Würdigung neuer Indizien nach Zurückverweisung - Indizwirkung des festgestellten Jahresabschlusses

  • rechtsportal.de

    Entscheidung des Revisonsgerichts bei Übersehen eines rechtlich erheblichen Indizes durch das Finanzgericht

  • datenbank.nwb.de

    Bindungswirkung des Revisionsurteils - Würdigung neuer Indizien nach Zurückverweisung - Indizwirkung des festgestellten Jahresabschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.07.2019 - IX R 13/18

    Auflösung einer Kapitalgesellschaft - Eigenkapitalersetzendes

    Auszug aus BFH, 09.12.2019 - IX B 12/19
    b) Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats hat ein von den Gesellschaftern bestätigter Jahresabschluss für das Steuerrecht zumindest indizielle Bedeutung, soweit es um Rechtsverhältnisse unter den Gesellschaftern oder im Verhältnis zur Gesellschaft geht (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 02.07.2019 - IX R 13/18, BFHE 265, 333).

    Bei einer in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter bedarf es tragfähiger Feststellungen, um den Ausweis in Zweifel zu ziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 265, 333).

  • BFH, 10.05.2016 - IX R 13/15

    Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen - Höhe der Anschaffungskosten bei

    Auszug aus BFH, 09.12.2019 - IX B 12/19
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im ersten Rechtsgang (Urteil vom 10.05.2016 - IX R 13/15, BFH/NV 2016, 1556) das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen.
  • BFH, 10.11.2022 - IV R 8/19

    Zur Einlage i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG

    bb) Ein von den Gesellschaftern bestätigter Jahresabschluss hat für das Steuerrecht zumindest indizielle Bedeutung, soweit es um Rechtsverhältnisse unter den Gesellschaftern oder im Verhältnis zur Gesellschaft geht (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 02.07.2019 - IX R 13/18, BFHE 265, 333, BStBl II 2020, 89; BFH-Beschluss vom 09.12.2019 - IX B 12/19).

    Bei einer in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter bedarf es tragfähiger Feststellungen, um den Ausweis in Zweifel zu ziehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 265, 333, BStBl II 2020, 89; BFH-Beschluss vom 09.12.2019 - IX B 12/19).

  • FG Saarland, 03.04.2020 - 2 K 1046/17

    Keine verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung an

    An den (indiziellen) Nachweis eines steuerlich beachtlichen Treuhandverhältnisses sind strenge Anforderungen zu stellen (BFH vom 9. Dezember 2019 IX B 12/19, juris).
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